Ka[p]plaken

Ka[p]plaken (hat money)

Besondere Zahlung des Befrachters an den Schiffskapitän, damit derselbe den Frachtstücken vorzugsweise Sorgfalt zuwende; siehe § 621 HGB. ­ Heute hier und da an Camion-Chauffeure bezahlte Prämie mit dem gleichen Zweck der besonderen Obacht auf das Ladegut. ­
Siehe Abfertigungsgeld, Douceur, Handgeld, Mützengeld, Reedergeld.

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